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Was ist die REACH-Verordnung und warum gibt es sie?

In unserem Alltag begegnen uns ständig chemische Substanzen. Nicht alle sind harmlos, einige sind gesundheitsschädigend oder gefährlich für uns und die Umwelt. Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 der Europäischen Union, zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und den Schutz der Umwelt vor genau solchen Chemikalien.

Wir erläutern in diesem Blogpost, was genau die REACH-Verordnung ist, mit welchen Zielen sie ins Leben gerufen wurde und werfen auch einen Blick auf die eng damit verbundenen Begriffe ECHA, SCIP und SVHC.

 

Was ist die REACH-Verordnung?

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Das zuvor gültige Chemikalienrecht verlangte von den Behörden die Sicherheit von Chemikalien zu prüfen. Das Problem: Die meisten Chemikalien waren bereits vor 1981 auf dem europäischen Markt. Über sie lagen daher „keine systematisch erhobenen Informationen vor.“ (Quelle: Umweltbundesamt). Die Hersteller waren erst verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken aufzeigte oder Hinweise auf eine mögliche Gefährdung der Umwelt oder Gesundheit ergaben. Weil dieses Verfahren langsam und umständlich war, wurde REACH ins Leben gerufen.

Die REACH-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze weltweit. Ihr Hauptziel ist es, den Schutz von Menschen und Umwelt vor den potenziellen Risiken chemischer Stoffe zu verbessern.

Dabei gilt die REACH-Verordnung für alle chemischen Stoffe, nicht nur in industriellen Prozessen, sondern auch z. B. in Kleidung, Reinigungsmitteln etc.

Die Beweislast liegt bei den Unternehmen. Diese müssen ihre Stoffe registrieren und von der ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki bewerten lassen.

 

Was sind die Ziele der REACH-Verordnung?

  • Schutz menschlicher Gesundheit

    REACH verlangt von den Herstellern und Importeuren Informationen über die potentiellen Gefahren von Chemikalien bereitzustellen. Dadurch können Verbraucher:innen informierte Entscheidungen treffen und Risiken vermeiden.
  • Schutz der Umwelt

    REACH bezieht auch den Schutz der Umwelt vor schädlichen Chemikalien ein. Die Verordnung fordert eine gründliche Bewertung und Prüfung von Substanzen, bevor sie in den Markt gelangen, um sicherzustellen, dass keine langfristigen negativen Auswirkungen auf Ökosysteme entstehen.
  • Alternativen und Wettbewerbsfähigkeit fördern

    Aufgrund der strengen Regulierungen werden Forschung und Entwicklung innovativer Alternativen zu schädlichen Chemikalien gefördert. Produkte und Herstellungsprozesse haben dadurch das Potential zu mehr Umweltfreundlichkeit. Zugleich fördert die Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU.
  • Tierversuche reduzieren

    Die REACH-Verordnung schlägt alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor. Ziel ist es, die Anzahl an derzeit dafür durchgeführten Tierversuchen zu reduzieren.

      

Was bedeutet SVHC?

SVHC („Substance of Very High Concern“) ist eine Liste mit Stoffen, die im Rahmen der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregend eingestuft wurden. Die Liste wird auch als Kandidatenliste bezeichnet. Stand Januar 2023 sind dort 233 Stoffe/Stoffgruppen aufgeführt. Alle sechs Monate ergänzt die ECHA die Liste.

 

Was ist die SCIP-Datenbank?

SCIP steht für „Substances of Concern IProducts“ und ist eine Datenbank der ECHA. Darin sind alle Produkte in der EU aufgeführt, die besonders besorgniserregende Stoffe, also SVHC, mit einem Anteil von über 0,1 % Massenprozent enthalten.

Die Datenbank dient der Transparenz – daher können die Informationen öffentlich eingesehen werden. Während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien sind die Informationen über SVHC enthaltende Erzeugnisse verfügbar. Das gilt auch für die Abfallphase.

Die SCIP soll:

  • Gefährliche Stoffe im Abfall verringern,
  • Alternativen finden für die gefährlichen Stoffe und diese ersetzen,
  • Kreislaufwirtschaft verbessern.

 

Sind Aluminiumprofile bei mejo REACH-konform?

Unsere Produkte, Aluminiumprofile, gelten im Sinne von REACH als Erzeugnisse. In Bezug auf REACH entfällt die Registrierungspflicht für den Import von Erzeugnissen. Voraussetzung dafür ist, dass in den Erzeugnissen keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent vorhanden sind. Außerdem darf keine Freisetzung von Bestandteilen der Legierung in Mengen von über einer Tonne pro Jahr stattfinden.

Da die von uns importierten und gelieferten Aluminiumprofile keinerlei besorgniserregenden Stoffe in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, besteht somit keine Registrierungspflicht. Es existiert auch keine Anwendung unserer Aluminiumprofile, bei der Bestandteile der Legierung absichtlich freigesetzt werden.

Sie können sich sicher sein, dass die von mejo gelieferte Aluminiumprofile, Halbzeuge und Pressprodukte aus den Legierungen EN AW 6060, EN AW 6005, EN AW 6063 und EN AW 6082 nach heutigem Stand keinen der Stoffe der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 % Massenprozent enthalten.

Unsere aktuelle REACH-Konformitätserklärung können Sie hier herunterladen.